Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Sämtliche Verkäufe und sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Allgemeinen Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichungen hiervon, insbesondere entgegenstehende Einkaufsbedingungen der Käufer, sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn wir den Einkaufsbedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widersprechen.

Angebote und Preise

Alle Angebote und Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer und sind freibleibend. Der Verkäufer ist in diesen Fällen berechtigt, die im Lieferzeitpunkt üblichen Listenpreise zu berechnen bzw. den vereinbarten Preis nach billigem Ermessen etwa zwischenzeitlich eingetretenen Verteuerungen der Rohstoffe, erhöhten Lohntarifen oder sonstigen Kostenerhöhungen anzupassen. Alle Preise verstehen sich ab Versandplatz, zuzüglich Verpackungskosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tage der Lieferung.

Lieferung und Versand

Alle Sendungen - auch bei frachtfreier Lieferung - reisen für Rechnung und Gefahr des Käufers und auf dem dem Verkäufer günstigst erscheinenden Weg. Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher Kennzeichnung verbindlich. Dem Verkäufer bleibt das Recht einer der Geschäftsart angemessenen Nachfristsetzung vorbehalten, soweit er an der Einhaltung der Lieferfrist durch unvorhergesehene Umstände, die außerhalb seines Willens- und Einflussbereiches liegen, gehindert wird. Verzögert sich der Versand infolge solcher Umstände, die außerhalb des Willens- und Einflussbereichs der Verkäuferin liegen, oder aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Für die Fälle des Leistungsverzuges der Verkäuferin oder der von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Käufers auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzungen der Verkäuferin beschränkt; ersatzfähig ist nur der unmittelbare Schaden, in jedem Falle aber nur das Erfüllungsinteresse desKäufers.Die Verkäuferin ist zur Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen berechtigt.

Abrufaufträge

Abrufaufträge sind gültig für 12 Monate ab Eingang der Unterschrift des Kunden.Merz Dental garantiert den Festpreis binnen des 12 monatigen Zeitraumes für die bestellte Ware. Nach Ablauf der 12 Monate und bei vollständiger Abnahme muss, um erneut einen Festpreis zu erhalten, ein neuer Abrufauftrag erteilt werden.Der erteilte Abrufauftrag berechtigt Merz Dental zur Herstellung der Ware bzw. diese herstellen zu lassen. Änderungen der Menge des Abrufauftrages sind grundsätzlich nicht möglich. Die Abruftermine, soweit nichts anderes vereinbart wurde, können grundsätzlich nur im Rahmen der Liefer- und Herstellzeiten berücksichtigt werden. Sofern die komplette Ware nicht abgenommen wird hat Merz Dental das Recht, die zu viel gewährten Rabatte in Rechnung zu stellen.Der jeweilige Stand des Abrufauftrages wird mit jeder Rechnung schriftlich mitgeteilt.Der Kunde kann mit Merz Dental ein Lastschriftverfahren vereinbaren auf das Merz Dental 3% Skonto gewährt.

Zahlungen

Alle zur Zahlung fälligen Rechnungen aus Warenlieferungen sind ab Fälligkeit binnen 10 Tagen abzüglich 2 % Skonto, bei Banklastschrift 3 % Skonto vom Rechnungsbetrag oder innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug in bar zu zahlen. Rechnungen für sonstige Leistungen sind binnen 10 Tagen ab Fälligkeit ohne jeden Abzug in bar zu zahlen. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur der Zahlung halber angenommen. Diskont- und Wechselspesen zuzüglich Mehrwertsteuer gehen nach Maßgabe der Privatbanksätze zu Lasten des Käufers. Bei Überschreitung von Zahlungszielen ist die Verkäuferin berechtigt - bei Handelskäufen i. S. d. § 353 HGB ohne Abmachung - Verzugszinsen oder sonstige Schäden in gesetzlich begründeter oder weitergehend konkret nachzuweisender Höhe in Rechnung zu stellen. Gegenforderungen berechtigen den Käufer nur dann zur Aufrechnung, wenn diese vom Verkäufer unbestritten und rechtskräftig festgelegt sind.Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Unsere Mitarbeiter im Außendienst haben keine Inkassovollmacht.

Sicherungen, insbesondere Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB mit nachstehenden Erweiterungen:
a) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für alle Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Kaufpreisforderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und wenn der Saldo gezogen, sowie anerkannt worden ist.
b) Der Käufer ist, so lange er seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt, berechtigt, über die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
c) Alle aus der Weiterveräußerung oder einer evtl. Verarbeitung der Waren gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Käufer in vollem Umfang zu unserer Sicherung an uns ab. Die Abtretung umfasst auch die Forderungen, die aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der gelieferten Ware entstehen, wie z. B. Ansprüche aus Versicherungsverträgen, aus unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung.
d) Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kann er die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung einziehen. Diese Befugnis erlischt aber, wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder wenn Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit des Käufers bestehen.
e) Soweit der Käufer die abgetretenen Forderungen selbst einzieht, geschieht das treuhänderisch, und der eingezogene Erlös ist in Höhe des Rechnungsbetrages an uns weiterzuleiten. Wir sind berechtigt, dem Erwerber der Ware, der uns auf unseren Wunsch zu benennen ist, den Forderungsübergang mitzuteilen und ihm Zahlungsanweisungen zu erteilen.
f) Hat der Käufer zunächst alle Verpflichtungen erfüllt und wird er uns später erneut etwas schuldig, so wird für diesen Fall vereinbart, dass die im Besitz des Käufers befindlichen und von uns gelieferten Waren übereignet werden. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Käufer die Ware für uns sorgfältig verwahrt.
g) Wird die unter Eigentumsvorbehalt von uns gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zusammen verarbeitet, verbunden, vermischt oder vermengt, so erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswaren zu der übrigen Ware, und zwar im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Fertigt der Käufer auf Bestellung eines Dritten und unter Verwendung unserer Ware neue Sachen an, dann räumt uns der Käufer an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der für die neue Sache verwendeten Vorbehaltsware ein, und die neue Sache wird für uns unentgeltlich verwahrt.
h) Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen Dritte die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und Auskunft darüber zu erteilen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren noch im Besitz des Käufers sind, wo sie sich befinden und an welche Abnehmer die übrige, uns gehörende Ware nach Menge und Art geliefert worden ist.
i) Wir sind berechtigt, die Waren an der Stelle, an der sie sich befinden, jederzeit zu besichtigen und im Falle begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Käufers die in seinem Besitz befindlichen Waren wieder in Besitz zu nehmen.
j) Der Käufer hat bei Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auch seinerseits Eigentumsvorbehalt zu klären, damit unser Eigentum erhalten bleibt. Bei Zugriffen Dritter hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zur Wahrung unseres Eigentums sind vom Käufer zu tragen.
k) Übersteigt der Wert des Vorbehalts- oder Sicherungseigentums unsere gesamten Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer um mehr als 20 %, so verpflichten wir uns für diesen Fall, auf Verlangen des Käufers die Übersicherung nach seiner Wahl freizugeben, aber nur für solche Lieferungen oder deren Surrogate, die selbst voll bezahlt sind.
l) Soweit die Gültigkeit dieses Eigentumsvorbehaltes an besondere Formvorschriften im Lande des Bestellers geknüpft ist, ist der Besteller gehalten, für deren Erfüllung auf seine Kosten zu sorgen.

Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche des Käufers im Falle des Verkaufs gebrauchter Waren sind ausgeschlossen. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungspflicht 6 Monate, gerechnet ab dem Tage des Gefahrüberganges. Geringfügige oder handelsübliche Abweichungen der Waren begründen keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Zur Erhaltung seiner Gewährleistungsrechte muss der Käufer - unter der Voraussetzung, dass er Vollkaufmann ist - Beanstandungen wegen unvollständiger Leistungen oder offensichtlich erkennbarer Mängel innerhalb von 8 Tagen seit Empfang der Leistung und Beanstandungen wegen verborgener Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers erfasst nicht normale Verschleißerscheinungen und entfällt in jedem Fall unsachgemäßer Behandlung und ungenügender Instandhaltung des Käufers. Die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers ist bei Sachmängeln, nach dessen Wahl auf Nachbesserung oder auf Nachlieferung beschränkt. Zur Nachbesserung bzw. zur Nachlieferung hat der Käufer dem Verkäufer die erforderliche und angemessene Zeit und Gelegenheit zu mindestens dreimaligen Versuchen zu geben. Schlagen die drei Nachbesserungsversuche fehl bzw. kommt der Verkäufer seiner Nachbesserungspflicht nicht nach, so kann der Käufer nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises begehren - und zwar entsprechend den Vorschriften der §§ 459 ff. BGB. Gewährleistungsansprüche können nicht ohne Zustimmung des Verkäufers an Dritte übertragen werden.

Rücknahme von Waren

Ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung können an den Käufer gelieferte mangelfreie Waren nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Von uns genehmigte Rücksendungen des Kunden werden mit einem Abzug von 20 % des Verkaufspreises gutgeschrieben. Waren in angebrochener Verpackung sowie Produkte, deren Auslieferung bereits länger als sechs Monate zurückliegt, können grundsätzlich nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Alle Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Haftung

Schadensersatzansprüche sind unabhängig vom Haftungsgrund auf die Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des Verkäufers sowie seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beschränkt. 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand. Wenn der Käufer Vollkaufmann im Sinne des § 38 ZPO ist, ist der Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen - auch für Wechselverbindlichkeiten - der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Käufer zu dem in § 24 AGBG bezeichneten Personenkreis gehört oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Handelsregister:
Amtsgericht Kiel, HRB 1589 PL

Bankverbindung:
Deutsche Bank AG Kiel
IBAN DE88 2107 0020 0057 8799 00
BIC DEUTDEHH210

Stand: 11.08.2014